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Präqualifikation (PQ-VOB): der andere Weg statt drei Bescheinigungen

Von Philipp Weller, Gründer von Nachwerk · Stand: 18. Juli 2026

Kurz gefasst

  • Die Präqualifikation ist eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Eignungsprüfung von Bauunternehmen. Präqualifizierte Betriebe stehen in einem öffentlich einsehbaren Verzeichnis.
  • Für die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV ist sie relevant, weil der Gesetzgeber die Präqualifikation neben den Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Weg anerkennt, die Sorgfalt bei der Auswahl des Nachunternehmers zu belegen.
  • Der praktische Unterschied: Statt pro Nachunternehmer laufend drei Bescheinigungen (Krankenkasse, BG BAU, SOKA-BAU) einzusammeln, genügt der Nachweis des gültigen Eintrags im Verzeichnis.
  • Entscheidend ist die Dokumentation mit Datum: Im Streitfall zählt, dass der Eintrag zum maßgeblichen Zeitpunkt bestand und Sie das damals geprüft haben — nicht, was das Verzeichnis heute anzeigt.
  • Die Präqualifikation deckt nicht alles ab: Themen wie Mindestlohn (§ 13 MiLoG), A1-Bescheinigungen bei Entsendung oder die Statusfrage bei Solo-Selbstständigen bleiben eigenständig zu behandeln.

Was die Präqualifikation ist

Präqualifikation bedeutet: Ein Bauunternehmen lässt seine Eignungsnachweise nicht für jeden einzelnen Auftrag, sondern einmal zentral und vorgelagert prüfen. Geprüft werden dabei die Unterlagen, die Auftraggeber üblicherweise verlangen — von der Gewerbeanmeldung über Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft bis zu steuerlichen Nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Betrieb in ein Verzeichnis präqualifizierter Bauunternehmen eingetragen, das öffentlich einsehbar ist.

Ursprünglich stammt das Verfahren aus dem Vergaberecht: Bei öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A ersetzt der Verzeichniseintrag die Vorlage der Einzelnachweise. Für Generalunternehmer im privaten Bereich ist die Präqualifikation aus einem anderen Grund interessant — als gebündelter Beleg dafür, dass ein Nachunternehmer seine Pflichten gegenüber Sozialversicherung und Sozialkassen erfüllt.

Warum sie für die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV zählt

Nach § 28e SGB IV haftet ein Generalunternehmer ab 275.000 € Nettoauftragsvolumen wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge seiner Nachunternehmer. Der Gesetzgeber erkennt dabei zwei Wege an, die eigene Sorgfalt bei der Auswahl des Nachunternehmers zu belegen: die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen — oder die Präqualifikation des Nachunternehmers.

Beide Wege führen zum selben Ziel, unterscheiden sich aber massiv im laufenden Aufwand. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der BG BAU und der SOKA-BAU laufen üblicherweise alle drei Monate ab und müssen pro Nachunternehmer immer wieder neu angefordert, geprüft und abgelegt werden. Der Verzeichniseintrag eines präqualifizierten Betriebs wird dagegen zentral gepflegt: Die Prüfstelle kontrolliert die hinterlegten Nachweise regelmäßig, und der Auftraggeber muss nur noch belegen, dass der Eintrag zum maßgeblichen Zeitpunkt bestand.

So prüfen Sie den Eintrag eines Nachunternehmers

Die Prüfung ist bewusst einfach gehalten und kostenlos: Das Verzeichnis präqualifizierter Bauunternehmen ist online öffentlich durchsuchbar (Suche nach Firmenname oder Präqualifikationsnummer). Der Eintrag zeigt, dass der Betrieb aktuell präqualifiziert ist und welche Nachweisarten hinterlegt sind.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Es wird einmal nachgesehen — und nichts festgehalten. Im Streit- oder Prüfungsfall, oft Jahre später, zählt aber nicht der heutige Stand des Verzeichnisses, sondern der Stand zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Zahlung. Deshalb gehört zu jeder Prüfung eine datierte Dokumentation:

  • Auszug oder Bildschirmfoto des Verzeichniseintrags mit sichtbarem Abrufdatum
  • Präqualifikationsnummer und Gültigkeit im eigenen System vermerken
  • Wiedervorlage setzen, bevor die Gültigkeit des Eintrags abläuft
  • Bei jeder größeren Zahlung erneut prüfen und den Stand festhalten

Was die Präqualifikation nicht abdeckt

So bequem der Weg ist — er ersetzt nicht jede Prüfung rund um den Nachunternehmereinsatz. Drei Themen bleiben eigenständig:

  • Mindestlohn: Die Haftung nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG ist verschuldensunabhängig und lässt sich weder durch Bescheinigungen noch durch die Präqualifikation abwenden — hier helfen nur vertragliche Vorkehrungen und eigene Sorgfalt.
  • Entsandte Mitarbeiter: A1-Bescheinigungen für ausländisches Personal sind personen- und einsatzbezogen und tauchen im Verzeichnis nicht auf.
  • Solo-Selbstständige: Ob ein Einzelunternehmer wirklich selbstständig tätig ist (Stichwort Scheinselbstständigkeit), klärt nur die Statusfeststellung der DRV Clearingstelle — keine Präqualifikation.

Präqualifikation oder Bescheinigungen: was passt wann?

Ob ein Nachunternehmer präqualifiziert ist, entscheidet er selbst — als Generalunternehmer können Sie es nicht erzwingen, nur abfragen und bevorzugen. In der Praxis ergibt sich daraus ein Mischbetrieb: Einige Nachunternehmer bringen den Verzeichniseintrag mit, für die übrigen bleibt es beim Einsammeln der Bescheinigungen.

KriteriumUnbedenklichkeitsbescheinigungenPräqualifikation (PQ-VOB)
Laufender Aufwand beim GUHoch: drei Bescheinigungen je Nachunternehmer, ca. alle 3 Monate neuGering: Eintrag abrufen und datiert dokumentieren
Wer hält die Nachweise aktuell?Der Nachunternehmer — auf Anforderung des GUDie Prüfstelle des Verzeichnisses, laufend
KostenBescheinigungen sind kostenlos, der Verwaltungsaufwand nichtKostenpflichtig für den Nachunternehmer, kostenlos einsehbar für den GU
Verbreitung bei kleinen BetriebenStandard — jeder Betrieb kann sie anfordernEher bei Betrieben, die regelmäßig an öffentliche Auftraggeber leisten
Was zu dokumentieren bleibtEingang und Gültigkeit jeder einzelnen BescheinigungBestehen des Eintrags zum maßgeblichen Zeitpunkt

Präqualifikationsnachweis für Bauunternehmen (PQ-VOB) im Nachweiskatalog ansehen

Häufige Fragen

Ersetzt die Präqualifikation die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen vollständig?

Für die Sorgfaltsdokumentation im Rahmen des § 28e SGB IV ist sie der anerkannte alternative Weg: Besteht ein gültiger Verzeichniseintrag, müssen die drei Bescheinigungen nicht zusätzlich eingesammelt werden. Eigenständige Themen wie Mindestlohn, A1-Bescheinigungen oder die Statusfeststellung bei Solo-Selbstständigen deckt sie nicht ab.

Wie prüfe ich, ob ein Nachunternehmer präqualifiziert ist?

Über die öffentliche Online-Suche des Verzeichnisses präqualifizierter Bauunternehmen, nach Firmenname oder Präqualifikationsnummer. Wichtig ist, den Abruf mit Datum festzuhalten — im Prüfungsfall zählt der Stand zum damaligen Zeitpunkt, nicht der heutige.

Was kostet die Präqualifikation und wer trägt die Kosten?

Die Eintragung ist für den Nachunternehmer kostenpflichtig (laufende Gebühren der Prüfstelle); für den Generalunternehmer ist die Einsichtnahme kostenlos. Ob sich das lohnt, entscheidet der Nachunternehmer — viele Betriebe mit öffentlichen Auftraggebern sind ohnehin eingetragen.

Muss ich den Verzeichniseintrag trotzdem regelmäßig kontrollieren?

Ja. Einträge können ablaufen oder entzogen werden, etwa wenn der Betrieb seine Nachweise nicht mehr erneuert. Empfehlenswert ist eine datierte Prüfung bei Beauftragung und danach in regelmäßigen Abständen, insbesondere vor größeren Zahlungen.

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Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen bzw. Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

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