Wofür steht die BG BAU, und was bescheinigt sie?
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft. Jedes Bauunternehmen in Deutschland ist bei ihr Pflichtmitglied und zahlt Beiträge zur Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die BG BAU, dass ein Unternehmen bei ihr gemeldet ist und aktuell keine Beitragsrückstände bestehen.
Für Generalunternehmer ist diese Bescheinigung neben der Bescheinigung der Krankenkasse einer der gängigen Nachweise, um sich im Rahmen der Generalunternehmerhaftung nach § 28e SGB IV zu entlasten (siehe den Grundlagenartikel zur Bürgenhaftung).
Einfache und qualifizierte Bescheinigung
Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt lediglich, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung weist zusätzlich die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte aus, ein zusätzliches Indiz dafür, ob die gemeldete Betriebsgröße plausibel zur tatsächlichen Auftragslage passt.
Beantragung: selbst oder mit Vollmacht
Ihr Nachunternehmer kann die Bescheinigung für sein eigenes Unternehmen jederzeit online, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der BG BAU anfordern. Möchten Sie als Generalunternehmer die Bescheinigung direkt einholen, brauchen Sie dafür in der Regel eine schriftliche Vollmacht des Nachunternehmers, es sei denn, dieser hat Ihnen im Online-Extranet der BG BAU eine eigene Zugriffsberechtigung eingerichtet, dann entfällt die gesonderte Vollmacht.
Eine solche Vollmacht lässt sich häufig gebündelt für mehrere Stellen einholen: Dieselbe Vollmachtsvorlage wird teils auch für Anfragen bei der SOKA-BAU und bei Krankenkassen verwendet.
Wie aktuell muss die Bescheinigung sein?
Eine bundesweit einheitlich festgelegte Gültigkeitsdauer nennt die BG BAU auf ihrer eigenen Themenseite nicht ausdrücklich. In der Praxis wird die Bescheinigung aber, ähnlich wie bei der Krankenkasse, meist in einem Rhythmus von rund drei Monaten erneuert, damit sie den tatsächlichen Beitragsstand widerspiegelt. Rückstände können jederzeit neu entstehen, etwa wenn ein fälliger Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, eine drei Monate alte Bescheinigung sagt daher wenig über den aktuellen Stand aus.
Wer sich diesen wiederkehrenden Aufwand sparen möchte, kann ein Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement einrichten: Die Bescheinigung wird dann automatisch und ohne erneute Anforderung per Post zugestellt, mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten je Abonnement. Das Abonnement richtet in der Regel der Nachunternehmer für sein eigenes Unternehmen ein. Als Generalunternehmer profitieren Sie davon nur mittelbar, wenn er Ihnen die zugestellten Bescheinigungen zeitnah weiterleitet.
Digitale Beantragung über das Extranet
Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich sowohl vom Nachunternehmer selbst als auch, mit entsprechender Berechtigung, vom Hauptunternehmer elektronisch über das Extranet der BG BAU anfordern. Das elektronische Verfahren liefert die Bescheinigung in der Regel deutlich schneller als eine schriftliche oder telefonische Anfrage und erleichtert es, den Nachweis für mehrere Nachunternehmer parallel im Blick zu behalten.
Warum die BG BAU-Bescheinigung neben Krankenkasse und SOKA-BAU steht
Die BG BAU deckt mit ihrer Bescheinigung einen eigenständigen Beitragskreis ab: die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ersetzt weder die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse noch die der SOKA-BAU, da jede der drei Stellen unterschiedliche Beitragsarten verwaltet. Für die Entlastung nach § 28e SGB IV ist in der Praxis regelmäßig mehr als nur eine dieser Bescheinigungen erforderlich, um die Beitragsehrlichkeit eines Nachunternehmers umfassend zu belegen.
Wer sich nur auf eine einzelne Bescheinigung verlässt, weil sie am einfachsten zu beschaffen war, verkennt leicht, dass Rückstände bei einer anderen Stelle davon unberührt bleiben und trotzdem ein Haftungsrisiko darstellen können.