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Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU: Gültigkeit und Beantragung

Von Philipp Weller, Gründer von Nachwerk · Stand: 6. Juli 2026

Kurz gefasst

  • Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) bestätigt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass ein Bauunternehmen bei ihr gemeldet ist und keine rückständigen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.
  • Es gibt eine einfache und eine qualifizierte Bescheinigung, Letztere weist zusätzlich die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte aus.
  • Nachunternehmer können die Bescheinigung selbst anfordern; Generalunternehmer benötigen dafür in der Regel eine schriftliche Vollmacht des Nachunternehmers, außer dieser gibt online eine Zugriffsberechtigung frei.
  • Ein Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement lässt sich für bis zu zwölf Monate einrichten und liefert die Bescheinigung automatisch per Post nach, ohne dass jedes Mal ein neuer Antrag nötig ist.

Wofür steht die BG BAU, und was bescheinigt sie?

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft. Jedes Bauunternehmen in Deutschland ist bei ihr Pflichtmitglied und zahlt Beiträge zur Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die BG BAU, dass ein Unternehmen bei ihr gemeldet ist und aktuell keine Beitragsrückstände bestehen.

Für Generalunternehmer ist diese Bescheinigung neben der Bescheinigung der Krankenkasse einer der gängigen Nachweise, um sich im Rahmen der Generalunternehmerhaftung nach § 28e SGB IV zu entlasten (siehe den Grundlagenartikel zur Bürgenhaftung).

Einfache und qualifizierte Bescheinigung

Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt lediglich, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung weist zusätzlich die Höhe der gemeldeten Arbeitsentgelte aus, ein zusätzliches Indiz dafür, ob die gemeldete Betriebsgröße plausibel zur tatsächlichen Auftragslage passt.

Beantragung: selbst oder mit Vollmacht

Ihr Nachunternehmer kann die Bescheinigung für sein eigenes Unternehmen jederzeit online, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der BG BAU anfordern. Möchten Sie als Generalunternehmer die Bescheinigung direkt einholen, brauchen Sie dafür in der Regel eine schriftliche Vollmacht des Nachunternehmers, es sei denn, dieser hat Ihnen im Online-Extranet der BG BAU eine eigene Zugriffsberechtigung eingerichtet, dann entfällt die gesonderte Vollmacht.

Eine solche Vollmacht lässt sich häufig gebündelt für mehrere Stellen einholen: Dieselbe Vollmachtsvorlage wird teils auch für Anfragen bei der SOKA-BAU und bei Krankenkassen verwendet.

Wie aktuell muss die Bescheinigung sein?

Eine bundesweit einheitlich festgelegte Gültigkeitsdauer nennt die BG BAU auf ihrer eigenen Themenseite nicht ausdrücklich. In der Praxis wird die Bescheinigung aber, ähnlich wie bei der Krankenkasse, meist in einem Rhythmus von rund drei Monaten erneuert, damit sie den tatsächlichen Beitragsstand widerspiegelt. Rückstände können jederzeit neu entstehen, etwa wenn ein fälliger Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, eine drei Monate alte Bescheinigung sagt daher wenig über den aktuellen Stand aus.

Wer sich diesen wiederkehrenden Aufwand sparen möchte, kann ein Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement einrichten: Die Bescheinigung wird dann automatisch und ohne erneute Anforderung per Post zugestellt, mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten je Abonnement. Das Abonnement richtet in der Regel der Nachunternehmer für sein eigenes Unternehmen ein. Als Generalunternehmer profitieren Sie davon nur mittelbar, wenn er Ihnen die zugestellten Bescheinigungen zeitnah weiterleitet.

Digitale Beantragung über das Extranet

Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich sowohl vom Nachunternehmer selbst als auch, mit entsprechender Berechtigung, vom Hauptunternehmer elektronisch über das Extranet der BG BAU anfordern. Das elektronische Verfahren liefert die Bescheinigung in der Regel deutlich schneller als eine schriftliche oder telefonische Anfrage und erleichtert es, den Nachweis für mehrere Nachunternehmer parallel im Blick zu behalten.

Warum die BG BAU-Bescheinigung neben Krankenkasse und SOKA-BAU steht

Die BG BAU deckt mit ihrer Bescheinigung einen eigenständigen Beitragskreis ab: die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ersetzt weder die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse noch die der SOKA-BAU, da jede der drei Stellen unterschiedliche Beitragsarten verwaltet. Für die Entlastung nach § 28e SGB IV ist in der Praxis regelmäßig mehr als nur eine dieser Bescheinigungen erforderlich, um die Beitragsehrlichkeit eines Nachunternehmers umfassend zu belegen.

Wer sich nur auf eine einzelne Bescheinigung verlässt, weil sie am einfachsten zu beschaffen war, verkennt leicht, dass Rückstände bei einer anderen Stelle davon unberührt bleiben und trotzdem ein Haftungsrisiko darstellen können.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Nachweiskatalog ansehen

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Anfrage bei der BG BAU eine neue Vollmacht des Nachunternehmers?

Nein, sofern der Nachunternehmer Ihnen im BG-BAU-Extranet eine eigene Zugriffsberechtigung eingerichtet hat, entfällt die Vollmacht für einzelne Anfragen. Ohne diese Freigabe ist eine schriftliche Vollmacht üblich.

Was zeigt die qualifizierte Bescheinigung zusätzlich zur einfachen?

Sie weist zusätzlich die Höhe der bei der BG BAU gemeldeten Arbeitsentgelte aus, nicht nur die Aussage, dass keine Beitragsrückstände bestehen.

Lohnt sich ein Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement für Generalunternehmer?

Für Nachunternehmer, die regelmäßig Bescheinigungen an ihre Auftraggeber weitergeben müssen, kann sich das Abonnement lohnen, da es die Bescheinigung automatisch nachliefert. Als Generalunternehmer bleiben Sie dabei trotzdem darauf angewiesen, jede neue Bescheinigung entgegenzunehmen und den Ablauf im Blick zu behalten.

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Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen bzw. Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

Nachwerk hält für jeden Nachunternehmer fest, wann die BG-BAU-Bescheinigung zuletzt einging und wann sie erneut fällig wird, mit Erinnerung vor Ablauf statt nachträglicher Suche im Postfach. So funktioniert Nachwerk

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