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Bescheinigung in Steuersachen oder Freistellungsbescheinigung § 48b EStG?

Von Philipp Weller, Gründer von Nachwerk · Stand: 27. Juli 2026

Kurz gefasst

  • Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG entscheidet, ob Sie 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten müssen. Die Bescheinigung in Steuersachen beschreibt nur, wie ein Betrieb seine Steuern bisher gezahlt hat.
  • Ein eigenes Risiko trifft Sie als Auftraggeber ausschließlich bei der Freistellungsbescheinigung: Behalten Sie ohne gültige Bescheinigung nichts ein, haften Sie nach § 48a Abs. 3 EStG für den Abzugsbetrag.
  • Die Bescheinigung in Steuersachen trägt kein Ablaufdatum und ist kein Verwaltungsakt. Wie aktuell sie sein muss, legt die Stelle fest, die sie sehen will, nicht das Finanzamt.
  • Online nachprüfen lässt sich nur die Freistellungsbescheinigung, über Sicherheitsnummer und EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern.
  • Gegen die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV hilft keines der beiden Papiere. Dafür zählen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, BG BAU und SOKA-BAU oder eine Präqualifikation.

Warum die beiden ständig verwechselt werden

Beide Schreiben kommen vom Finanzamt und lesen sich für den Empfänger wie derselbe Satz: Mit dieser Firma ist steuerlich alles in Ordnung. Der frühere Name der Bescheinigung in Steuersachen, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, macht die Sache nicht besser. Der Nachunternehmer schickt das Dokument, das er gerade zur Hand hat, das Büro legt es unter „Finanzamt“ ab und hakt das Thema ab.

Auffallen kann das erst bei der Zahlung. Sie überweisen eine Abschlagsrechnung über 60.000 Euro in voller Höhe, weil ein Finanzamt-Schreiben im Ordner liegt. Regelt dieses Schreiben aber die Zahlungsmoral und nicht die Bauabzugsteuer, fehlen dem Finanzamt 9.000 Euro, die Sie hätten einbehalten müssen. Holen kann es sich die Summe bei Ihnen.

Der Unterschied auf einen Blick

Am kürzesten lässt sich der Unterschied so fassen: Die Freistellungsbescheinigung regelt, wie viel Sie überweisen dürfen. Die Bescheinigung in Steuersachen beschreibt, wie der Betrieb bisher gezahlt hat.

MerkmalFreistellungsbescheinigung § 48b EStGBescheinigung in Steuersachen
Rechtsgrundlage§ 48b EStGKeine eigene Anspruchsnorm, Auskunft des Finanzamts
AussageDer Leistungsempfänger darf ohne Steuerabzug zahlenSteuerrückstände, Zahlungsverhalten und Erklärungspflichten zu einem Stichtag
Wer sie sehen willDer Auftraggeber bei jeder BauleistungÖffentliche Auftraggeber, PQ-Stellen, Behörden, teils Banken
GültigkeitBefristet, in der Praxis bis zu drei JahreKeine Befristung, reine Momentaufnahme
NachprüfbarJa, über Sicherheitsnummer im EIBE-Portal des BZStNein, kein Online-Abgleich vorgesehen
Wenn sie fehlt15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und abführenKeine unmittelbare Folge für den Auftraggeber
RechtsnaturVerwaltungsakt, Widerruf möglichKein Verwaltungsakt, kein Einspruch möglich

Nur bei der Freistellungsbescheinigung geht es um Ihr eigenes Geld

Bei Bauleistungen müssen Sie nach § 48 EStG grundsätzlich 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt des Nachunternehmers abführen. Legt Ihnen der Nachunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vor, entfällt dieser Einbehalt. Tut er das nicht und Sie zahlen trotzdem voll aus, greift § 48a Abs. 3 EStG: Sie haften für den Betrag, den Sie nicht einbehalten haben.

Der Vertrauensschutz aus der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie hinsehen. Dazu gehören Dienstsiegel und Sicherheitsnummer auf dem Papier sowie der kostenlose Abgleich im EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Und zwar nicht einmalig bei Vertragsschluss: Das Finanzamt kann eine Bescheinigung widerrufen, deshalb zählt der Stand am Tag der Zahlung.

Wofür die Bescheinigung in Steuersachen tatsächlich gebraucht wird

Sie taucht überall dort auf, wo jemand die Zuverlässigkeit eines Betriebs einschätzen möchte, ohne selbst zu ermitteln:

  • Öffentliche Auftraggeber verlangen sie im Rahmen der Eignungsprüfung.
  • Die Präqualifikation nach VOB (PQ-VOB) führt sie unter den Unterlagen für die Eintragung ins Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen.
  • Behörden fordern sie in Erlaubnis- und Gewerbeverfahren an, etwa im Güterkraftverkehr oder bei der Gaststättenerlaubnis.
  • Banken und größere Auftraggeber bitten gelegentlich darum, bevor sie in Vorleistung gehen.

Was in ihr steht und was ausdrücklich nicht

Der Inhalt bleibt wertungsfrei. Das Finanzamt listet Fakten auf: offene Steuerrückstände, das bisherige Zahlungsverhalten, die Erfüllung der Erklärungspflichten. Eine Note, eine Empfehlung oder eine Prognose für die kommenden Monate finden Sie darin nicht. Weil die Bescheinigung kein Verwaltungsakt ist, kann der Betrieb gegen ihren Inhalt auch keinen Einspruch einlegen.

Ein Ablaufdatum trägt sie ebenfalls nicht. Wie alt sie sein darf, entscheidet allein die Stelle, die sie entgegennimmt. Wenn Sie eine solche Bescheinigung von einem Nachunternehmer anfordern, nennen Sie deshalb selbst ein Höchstalter, sonst landet in Ihrem Postfach ein Ausdruck von vor zwei Jahren, der über die heutige Lage nichts aussagt.

Und dann gibt es noch die dritte Sorte

Die häufigste Lücke entsteht eine Ebene weiter. Weder die Freistellungsbescheinigung noch die Bescheinigung in Steuersachen sagt irgendetwas über Sozialversicherungsbeiträge aus. Für die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV zählen ausschließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, BG BAU und SOKA-BAU oder eine gültige Präqualifikation.

Ein Betrieb kann seine Steuern pünktlich zahlen und trotzdem Beiträge schulden. Wer eine Bescheinigung in Steuersachen als Beleg für die Bürgenhaftung ablegt, hat also genau die Unterlage im Ordner, die im Ernstfall nichts trägt, und merkt es an dem Tag, an dem die Einzugsstelle sich meldet.

Was das für Ihre Ablage bedeutet

Führen Sie beide Papiere getrennt, mit unterschiedlichen Feldern, statt sie unter einem Sammelbegriff abzulegen:

  • Freistellungsbescheinigung: Ablaufdatum und Sicherheitsnummer erfassen, Wiedervorlage einige Monate vor Fristende setzen, vor größeren Zahlungen im EIBE-Portal abgleichen.
  • Bescheinigung in Steuersachen: Ausstellungsdatum erfassen. Ein Ablaufdatum gibt es nicht, also setzen Sie ein eigenes Höchstalter fest, ab dem Sie eine neue anfordern.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, BG BAU und SOKA-BAU als eigene Reihe führen, üblicherweise mit Erneuerung alle drei Monate.

Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) im Nachweiskatalog ansehen

Häufige Fragen

Ist die Bescheinigung in Steuersachen dasselbe wie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ja. „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ist die ältere Bezeichnung für dasselbe Dokument. Die Finanzverwaltung verwendet heute den Begriff „Bescheinigung in Steuersachen“, weil die Auskunft ausdrücklich keine Bewertung enthält.

Ersetzt die Bescheinigung in Steuersachen die Freistellungsbescheinigung § 48b EStG?

Nein. Ohne gültige Freistellungsbescheinigung müssen Sie bei Bauleistungen 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten und abführen, unabhängig davon, welche anderen Finanzamt-Schreiben Ihnen vorliegen. Behalten Sie nichts ein, haften Sie nach § 48a Abs. 3 EStG für den Betrag.

Wie lange ist eine Bescheinigung in Steuersachen gültig?

Das Finanzamt versieht sie mit keiner Gültigkeitsdauer. Sie beschreibt den Stand zum Ausstellungstag. Empfangende Stellen setzen deshalb eigene Grenzen und akzeptieren sie meist nur wenige Monate lang.

Hilft eines der beiden Papiere gegen die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV?

Nein, beide betreffen Steuern. Für die Bürgenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge zählen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, BG BAU und SOKA-BAU oder eine gültige Präqualifikation (PQ-VOB).

Wo kann ich eine Freistellungsbescheinigung auf Echtheit prüfen?

Im EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Die Abfrage ist kostenlos und benötigt die Sicherheitsnummer der Bescheinigung. Achten Sie zusätzlich auf das Dienstsiegel des ausstellenden Finanzamts.

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Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen bzw. Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

In Nachwerk sind beide Nachweistypen getrennt hinterlegt: die Freistellungsbescheinigung § 48b EStG mit Ablaufdatum und Pflichtfeld für die Sicherheitsnummer, die Bescheinigung in Steuersachen als zuschaltbarer Nachweistyp. Sie sehen pro Nachunternehmer, welches Papier wann vorlag, statt beide unter „Finanzamt“ zu vermischen. So funktioniert Nachwerk

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