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FKS-Prüfung: welche Unterlagen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sehen will

Von Philipp Weller, Gründer von Nachwerk · Stand: 6. Juli 2026

Kurz gefasst

  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung des Zolls und die zentrale Prüfbehörde für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
  • Auf Baustellen prüft sie unter anderem die Identität aller anwesenden Personen, Sofortmeldungen, Mindestlohn, Arbeitszeitaufzeichnungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie die Sozialversicherungsanmeldung.
  • Eine Prüfungsverfügung muss nicht schriftlich erlassen und nicht vorher angekündigt werden. Kontrollen erfolgen häufig unangekündigt und können auch zurückliegende Zeiträume erfassen.
  • Wer als Generalunternehmer Sofortmeldungen, Arbeitsverträge, SOKA-BAU-Meldungen und die eigene Nachunternehmer-Dokumentation griffbereit hält, kann eine Kontrolle deutlich zügiger abwickeln.

Was die FKS ist und mit wem sie zusammenarbeitet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung des Zolls und die zentrale Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland. Auf Baustellen ist sie besonders aktiv, da hier Nachunternehmerketten, Werkverträge und grenzüberschreitende Entsendungen zusammenkommen, Konstellationen, die anfällig für Verstöße gegen Meldepflichten sind.

Die FKS arbeitet dabei eng mit anderen Stellen zusammen: der Deutschen Rentenversicherung, den Landesfinanzbehörden, den Sozialkassen der Bauwirtschaft (insbesondere der SOKA-BAU) und den Ausländerbehörden. Informationen aus einer FKS-Kontrolle können dadurch auch Prüfungen bei anderen Stellen auslösen.

Was auf der Baustelle konkret geprüft wird

Bei einer Kontrolle prüft die FKS regelmäßig die Identität aller auf der Baustelle angetroffenen Personen, das Vorliegen von Sofortmeldungen, die Einhaltung des Mindestlohns, geführte Arbeitszeitaufzeichnungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse bei ausländischen Beschäftigten sowie die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung.

Die Beamten fordern dafür vor Ort von Unternehmer oder Bauleiter üblicherweise Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundennachweise und Sozialversicherungsanmeldungen an, teils auch für zurückliegende Zeiträume, da eine Prüfungsverfügung nicht auf die aktuelle Anwesenheit beschränkt sein muss.

Unangekündigt und formlos: was das für Sie bedeutet

Eine Prüfungsverfügung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss grundsätzlich weder schriftlich erlassen noch vorher angekündigt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass Kontrollen häufig unangemeldet stattfinden. Die Unterlagen müssen also nicht erst nach der Kontrolle beschafft, sondern bereits griffbereit sein.

Welche Unterlagen als Generalunternehmer griffbereit sein sollten

Für die eigene Baustellenorganisation empfiehlt es sich, folgende Unterlagen zentral und aktuell zu halten, statt sie erst im Kontrollfall zusammenzusuchen:

  • Sofortmeldungen der eingesetzten Beschäftigten
  • Arbeitsverträge und Arbeitszeitnachweise
  • SOKA-BAU-Meldungen der eingesetzten Bau-Nachunternehmer
  • Dokumentation der eigenen Nachunternehmerkette: wer für wen mit welchem Nachweisstand tätig ist

Abgrenzung zur Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV

Die FKS-Kontrolle prüft in erster Linie die aktuelle Beschäftigungssituation auf der Baustelle, während die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV die Beitragsehrlichkeit Ihrer Nachunternehmer betrifft. Beide Themen hängen zusammen, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten: Eine vollständige Nachweisdokumentation entlastet Sie bei § 28e SGB IV, ersetzt aber nicht die eigenständigen Meldepflichten, die bei einer FKS-Kontrolle geprüft werden.

Warum sich eine Kontrolle über mehrere Nachunternehmer ausweiten kann

Setzen mehrere Nachunternehmer gleichzeitig Personal auf derselben Baustelle ein, prüft die FKS in der Praxis häufig nicht nur einen einzelnen Betrieb, sondern die gesamte auf der Baustelle angetroffene Belegschaft. Als Generalunternehmer sind Sie dann in der Position, für die eigene Baustellenorganisation Auskunft geben zu müssen, welche Firmen mit wie vielen Beschäftigten aktuell dort tätig sind, unabhängig davon, ob die Beanstandung am Ende einen Ihrer Nachunternehmer oder einen von dessen eigenen Nachunternehmern betrifft.

Folgen bei festgestellten Verstößen

Werden bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt (etwa nicht angemeldete Beschäftigte oder fehlende Unterlagen), kann das je nach Schwere zu Bußgeldern, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder in gravierenden Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Für Generalunternehmer ist dabei relevant, dass Verstöße bei einem Nachunternehmer auch auf die eigene Reputation und, im Rahmen der bereits beschriebenen Bürgenhaftung, auf die eigene Zahlungspflicht zurückwirken können.

Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (GewA 1) im Nachweiskatalog ansehen

Häufige Fragen

Muss die FKS eine Kontrolle vorher ankündigen?

Nein. Eine Prüfungsverfügung muss grundsätzlich weder schriftlich erlassen noch vorher angekündigt werden. Kontrollen erfolgen häufig unangemeldet.

Kann eine FKS-Kontrolle auch zurückliegende Zeiträume betreffen?

Ja, die Prüfung ist nicht auf die aktuelle Anwesenheit auf der Baustelle beschränkt und kann auch bereits abgeschlossene Zeiträume erfassen.

Ersetzt eine vollständige Nachweisdokumentation nach § 28e SGB IV die Anforderungen einer FKS-Kontrolle?

Nein. Beide Themen betreffen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Eine vollständige Nachweisdokumentation entlastet Sie bei der Bürgenhaftung, ersetzt aber nicht die eigenständigen Meldepflichten, die bei einer FKS-Kontrolle geprüft werden.

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Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen bzw. Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

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