Was die FKS ist und mit wem sie zusammenarbeitet
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung des Zolls und die zentrale Behörde zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland. Auf Baustellen ist sie besonders aktiv, da hier Nachunternehmerketten, Werkverträge und grenzüberschreitende Entsendungen zusammenkommen, Konstellationen, die anfällig für Verstöße gegen Meldepflichten sind.
Die FKS arbeitet dabei eng mit anderen Stellen zusammen: der Deutschen Rentenversicherung, den Landesfinanzbehörden, den Sozialkassen der Bauwirtschaft (insbesondere der SOKA-BAU) und den Ausländerbehörden. Informationen aus einer FKS-Kontrolle können dadurch auch Prüfungen bei anderen Stellen auslösen.
Was auf der Baustelle konkret geprüft wird
Bei einer Kontrolle prüft die FKS regelmäßig die Identität aller auf der Baustelle angetroffenen Personen, das Vorliegen von Sofortmeldungen, die Einhaltung des Mindestlohns, geführte Arbeitszeitaufzeichnungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse bei ausländischen Beschäftigten sowie die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung.
Die Beamten fordern dafür vor Ort von Unternehmer oder Bauleiter üblicherweise Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Stundennachweise und Sozialversicherungsanmeldungen an, teils auch für zurückliegende Zeiträume, da eine Prüfungsverfügung nicht auf die aktuelle Anwesenheit beschränkt sein muss.
Unangekündigt und formlos: was das für Sie bedeutet
Eine Prüfungsverfügung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss grundsätzlich weder schriftlich erlassen noch vorher angekündigt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass Kontrollen häufig unangemeldet stattfinden. Die Unterlagen müssen also nicht erst nach der Kontrolle beschafft, sondern bereits griffbereit sein.
Welche Unterlagen als Generalunternehmer griffbereit sein sollten
Für die eigene Baustellenorganisation empfiehlt es sich, folgende Unterlagen zentral und aktuell zu halten, statt sie erst im Kontrollfall zusammenzusuchen:
- Sofortmeldungen der eingesetzten Beschäftigten
- Arbeitsverträge und Arbeitszeitnachweise
- SOKA-BAU-Meldungen der eingesetzten Bau-Nachunternehmer
- Dokumentation der eigenen Nachunternehmerkette: wer für wen mit welchem Nachweisstand tätig ist
Abgrenzung zur Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV
Die FKS-Kontrolle prüft in erster Linie die aktuelle Beschäftigungssituation auf der Baustelle, während die Bürgenhaftung nach § 28e SGB IV die Beitragsehrlichkeit Ihrer Nachunternehmer betrifft. Beide Themen hängen zusammen, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten: Eine vollständige Nachweisdokumentation entlastet Sie bei § 28e SGB IV, ersetzt aber nicht die eigenständigen Meldepflichten, die bei einer FKS-Kontrolle geprüft werden.
Warum sich eine Kontrolle über mehrere Nachunternehmer ausweiten kann
Setzen mehrere Nachunternehmer gleichzeitig Personal auf derselben Baustelle ein, prüft die FKS in der Praxis häufig nicht nur einen einzelnen Betrieb, sondern die gesamte auf der Baustelle angetroffene Belegschaft. Als Generalunternehmer sind Sie dann in der Position, für die eigene Baustellenorganisation Auskunft geben zu müssen, welche Firmen mit wie vielen Beschäftigten aktuell dort tätig sind, unabhängig davon, ob die Beanstandung am Ende einen Ihrer Nachunternehmer oder einen von dessen eigenen Nachunternehmern betrifft.
Folgen bei festgestellten Verstößen
Werden bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt (etwa nicht angemeldete Beschäftigte oder fehlende Unterlagen), kann das je nach Schwere zu Bußgeldern, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder in gravierenden Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Für Generalunternehmer ist dabei relevant, dass Verstöße bei einem Nachunternehmer auch auf die eigene Reputation und, im Rahmen der bereits beschriebenen Bürgenhaftung, auf die eigene Zahlungspflicht zurückwirken können.