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Checkliste Nachunternehmer-Onboarding: Nachweise vor dem ersten Einsatz

Von Philipp Weller, Gründer von Nachwerk · Stand: 21. Juli 2026

Kurz gefasst

  • Vor dem ersten Einsatz eines Nachunternehmers lassen sich sieben Nachweise ohne großen Aufwand einholen — danach wird es in der Praxis regelmäßig schwieriger.
  • Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Freistellungsbescheinigung und die Betriebshaftpflicht haben laufende Fristen und müssen erneuert werden, nicht nur einmalig vorliegen.
  • Solo-Selbstständige, entsandte Mitarbeiter und Arbeitnehmerüberlassung verändern die Liste jeweils um einen zusätzlichen Nachweis.
  • Diese Checkliste dokumentiert, welche Unterlagen Sie einholen sollten — sie ersetzt keine Rechtsberatung und prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumente.

Warum das Onboarding-Gespräch der richtige Zeitpunkt ist

Als Generalunternehmer haften Sie nach § 28e SGB IV wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer, sobald das Nettoauftragsvolumen 275.000 Euro übersteigt. Diese Haftung entfällt, solange Sie lückenlos belegen können, dass eine gültige Präqualifikation oder die passenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlagen.

Der günstigste Moment, die dafür nötigen Nachweise einzuholen, ist vor dem ersten Arbeitstag auf der Baustelle. Ist die Zusammenarbeit erst angelaufen, sinkt in der Praxis spürbar die Bereitschaft, noch Unterlagen nachzureichen — der Nachunternehmer hat dann bereits Rechnungen gestellt und fühlt sich im Recht. Ein fester Onboarding-Schritt vor Vertragsbeginn macht die Nachweis-Einholung zum Standardvorgang statt zur nachträglichen Bitte.

Die 7 Nachweise vor dem ersten Einsatz

Diese sieben Nachweise deckt der übliche Kern-Bedarf eines Nachunternehmers mit eigenem Personal ab. Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen lassen sich alternativ auch durch eine gültige Präqualifikation (PQ-VOB) abdecken.

NachweisBelegtÜbliches Intervall
Unbedenklichkeitsbescheinigung KrankenkasseKeine rückständigen SozialversicherungsbeiträgeAlle 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG BAUKeine rückständigen BerufsgenossenschaftsbeiträgeAlle 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung SOKA-BAUKeine rückständigen SozialkassenbeiträgeAlle 3 Monate
Freistellungsbescheinigung § 48b EStGFreistellung vom Steuerabzug bei BauleistungenBis zu 3 Jahre, bei jedem Rechnungseingang neu zu prüfen
BetriebshaftpflichtversicherungBestehender VersicherungsschutzMeist 12 Monate
Gewerbeanmeldung (GewA 1)Ordnungsgemäße GewerbeanmeldungEinmalig
HandelsregisterauszugRechtsform und VertretungsberechtigungEinmalig, bei Änderungen erneut prüfen

Sonderfälle, die die Liste verändern

Nicht jeder Nachunternehmer passt in dieses Standard-Muster. Vier Konstellationen kommen in der Praxis regelmäßig vor und verlangen einen zusätzlichen oder anderen Nachweis:

  • Solo-Selbstständiger ohne eigenes Personal: Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gegenstandslos, weil es keine Beschäftigten gibt. Stattdessen wird ein Statusfeststellungsbescheid der DRV Bund – Clearingstelle relevant (§ 7a SGB IV), oft ergänzt um eine Bestätigung zur Tätigkeit für mehrere Auftraggeber.
  • Entsandte oder ausländische Mitarbeiter: zusätzlich eine A1-Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 883/2004 je entsandtem Mitarbeiter.
  • Arbeitnehmerüberlassung statt Werkvertrag: zusätzlich eine Erlaubnis nach § 1 AÜG, bei Überlassung zwischen zwei Baubetrieben ergänzt um die Bescheinigung der Baubetriebseigenschaft nach § 1b AÜG.
  • Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A HwO): zusätzlich die Handwerkskarte als Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle.

Ablauf: von der Anfrage bis zur abgelegten Unterlage

Ein praktikabler Ablauf braucht keine eigene Software, lässt sich aber leichter durchhalten, wenn er aus festen Schritten besteht statt aus Ad-hoc-E-Mails:

  • Vor der Auftragsbestätigung die passende Nachweisliste anhand der Sonderfälle oben zusammenstellen — mit oder ohne eigenes Personal, mit oder ohne Entsendung.
  • Die Liste dem Nachunternehmer zusammen mit der Auftragsbestätigung zusenden, mit klarer Frist vor dem ersten Einsatztag.
  • Eingehende Dokumente mit Datum und, soweit vorhanden, Ablaufdatum ablegen — eine lose E-Mail im Postfach zählt im Streitfall wenig.
  • Fehlende oder erst teilweise vorliegende Nachweise offen vermerken, statt den ersten Einsatz auf Zuruf zu genehmigen.
  • Ein Wiedervorlage-Datum je Nachweis mit bekanntem Erneuerungsintervall notieren, damit die Drei-Monats-Bescheinigungen nicht stillschweigend ablaufen.

Nach dem Onboarding: die Liste bleibt in Bewegung

Die einmalige Prüfung beim ersten Einsatz ist nur der Anfang. Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen laufen alle drei Monate ab, die Betriebshaftpflicht meist jährlich, und selbst die Freistellungsbescheinigung mit ihrer bis zu dreijährigen Gültigkeit sollte bei jedem Rechnungseingang neu geprüft werden. Eine Checkliste beim Onboarding beantwortet deshalb nur die halbe Frage — die andere Hälfte ist, wer in drei Monaten daran denkt, dass eine Frist ausläuft, wenn der Ordner mit den Unterlagen längst wieder im Schrank liegt.

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Häufige Fragen

Sollte ich die Nachweise vor oder nach der Vertragsunterschrift einholen?

Am praktikabelsten ist es, die Nachweisliste zusammen mit der Auftragsbestätigung zu verschicken und eine Frist vor dem ersten Einsatztag zu setzen. Je später im Prozess Sie danach fragen, desto geringer ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft, noch nachzureichen.

Was gilt, wenn der Nachunternehmer kein eigenes Personal beschäftigt?

Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen entfallen als Vorauswahl, da ohne Beschäftigte kein Beitragsrisiko besteht. Stattdessen wird ein Statusfeststellungsbescheid der DRV Bund – Clearingstelle relevant, der die Selbstständigkeit gegenüber einer Scheinselbstständigkeit abgrenzt.

Reicht eine einmalige Prüfung beim ersten Einsatz aus?

Nein. Die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten üblicherweise nur drei Monate, die Betriebshaftpflicht meist zwölf Monate. Ohne ein Wiedervorlage-Datum je Nachweis laufen diese Fristen unbemerkt ab, obwohl beim Onboarding alles vorlag.

Ersetzt eine Präqualifikation (PQ-VOB) die drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

Ja, eine gültige Präqualifikation gilt als gleichwertiger Enthaftungsweg nach § 28e SGB IV und deckt alle drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab. Die übrigen Nachweise aus der Checkliste — etwa die Freistellungsbescheinigung oder die Betriebshaftpflicht — bleiben davon unberührt.

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Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen bzw. Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

In Nachwerk ist dieses Kern-Set die Standard-Vorauswahl für jeden neu angelegten Nachunternehmer — bei „kein eigenes Personal" schlägt das Formular automatisch die Statusfeststellung statt der drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor. Ihr Nachunternehmer lädt die Dokumente über einen Link ohne eigenen Account hoch, und Nachwerk erinnert rechtzeitig vor jeder Frist. So funktioniert Nachwerk

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