§ 28e SGB IV
Nachweise Ihrer Nachunternehmer — vollständig, fristgerecht, belegbar.
Als Generalunternehmer haften Sie wie ein selbstschuldnerischer Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer, sobald das Auftragsvolumen 275.000 € netto übersteigt. Diese Haftung entfällt nur mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Präqualifikation. Nachwerk verwaltet diese Nachweise, erinnert rechtzeitig vor Ablauf und führt ein unveränderliches Protokoll darüber, wann welcher Nachweis vorlag.
Nachweise mit Frist
Jede Bescheinigung pro Nachunternehmer mit Ablaufdatum — Status auf einen Blick per Ampel, nicht in einer Excel-Liste vergraben.
Rechtzeitige Erinnerung
Automatische Erinnerung 90, 30 und 7 Tage vor Ablauf, damit keine Frist mehr im E-Mail-Verlauf untergeht.
Upload ohne eigenen Login
Zeitlich begrenzter Link an den Nachunternehmer — Dokument direkt vom Handy hochladen, kein Konto nötig.
Unveränderliches Protokoll
Lückenloses Ereignis-Log: wann welcher Nachweis eingereicht, geprüft oder abgelehnt wurde — der eigentliche Beweis im Streitfall.
Die Ampel zeigt den Status — nicht mehr
Jeder Nachweis bekommt einen von fünf Zuständen. Farbe, Form und Text zusammen, nie Farbe allein.
Preise
Einführungspreise — Details zur endgültigen Preisstruktur bei der Registrierung.
Starter
Für GU mit wenigen Nachunternehmern
29 € / Monat
- · Bis zu 15 Nachunternehmer
- · Automatische Erinnerungen
- · CSV-Export
Wachstum
Für GU mit vielen laufenden Projekten
79 € / Monat
- · Unbegrenzt viele Nachunternehmer
- · Mehrere Nutzer & Rollen (Admin/Mitarbeiter/Bearbeiter)
- · CSV-Export
Nachwerk dokumentiert, dass und wann ein Nachweis vorlag — es ersetzt keine Rechtsberatung und bewertet nicht die inhaltliche Gültigkeit einer Bescheinigung.